In Zusammenarbeit mit Mediziner*innen und Jurist*innen
Grundsätzlich müssen bei allen Dokumenten die gängigen Daten zu Ihrer Person angegeben werden. Das beinhaltet Informationen wie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Adresse. Je nach Dokument werden zusätzlich die persönlichen Angaben zu bevollmächtigten Personen verlangt. Wenn Sie sich einen genaueren Überblick verschaffen wollen, können Sie gerne einen Blick in unseren Konfigurator für das jeweilige Dokument werfen. Über „später bearbeiten“ können Sie sich hier alle Fragen anschauen, die auf Sie zukommen.
Ja, denn unser Angebot ist so gestaltet, dass mit verständlichen Fragen, ergänzenden Erläuterungen und abgestimmten Antwortmöglichkeiten das Ausfüllen für Kund*innen so optimal wie nur möglich ist.
Das ist jederzeit möglich. Allerdings zahlen Sie den vollen Preis der Mitgliedschaft, auch wenn Sie bereits ein einzelnes Dokument gekauft haben. Sollten Sie im Nachhinein eine Mitgliedschaft abschließen, können Sie alle bereits ausgefüllten Dokumente wieder bearbeiten.
In der Betreuungsverfügung hältst du fest, von wem du betreut oder explizit nicht betreut werden möchtest. Außerdem kannst du Wünsche für die Zeit deiner Betreuung äußern, z.B. wo und wie du wohnen und gepflegt werden möchtest.
Die Betreuungsverfügung ist allerdings nur ein Vorschlag, die von dir gewählte/n Person/en wird/werden erst noch vom Betreuungsgericht überprüft und nur eingesetzt, wenn sie für geeignet gehalten wird/werden. Die Betreuungsverfügung ist somit als Absicherung zu verstehen, um das amtliche Verfahren zur Auswahl eines Betreuers oder einer Betreuerin zu beschleunigen. Du kannst auch Personen ausschließen, die dann vom Betreuungsgericht nicht mehr in Betracht gezogen werden.
Möchtest du verbindlich festlegen, wer dich betreuen soll, solltest du eine Vorsorgevollmacht ausfüllen.
Die von dir gemachten Angaben können zu keinem Zeitpunkt von unseren Mitarbeitenden eingesehen werden. Somit hast ausschließlich du selbst und die von dir hinzugefügten Vertrauenspersonen Zugriff auf deine Dokumente. Weitere Informationen zu unseren Sicherheitsstandards findest du unter dem Menüpunkt Unternehmen > Sicherheit.
Ja, dieses Angebot wird automatisch jährlich verlängert, bis Sie kündigen. So sind Sie jederzeit abgesichert und müssen sich nicht jedes Jahr aufs Neue Gedanken um Ihre Dokumente machen. Würde Ihre Mitgliedschaft nach einem Jahr auslaufen und Sie hätten dann z.B. einen Unfall, wären die Dokumente nicht mehr online abrufbar. Wenn Sie dennoch Ihre Mitgliedschaft beenden wollen, können Sie dies bis zum Tag der nächsten Verlängerung jederzeit tun, ohne dass Sie eine Frist einhalten müssen.
Dein Dokument sollte jederzeit und von überall aus abrufbar sein, damit es dir im Ernstfall etwas nützt. Gerade bei der Patientenverfügung ist eine schnelle Verfügbarkeit oft entscheidend. Um das zu garantieren, kannst du deine Dokumente digital hinterlegen und für Kontaktperson freigeben. So musst du die Dokumente nicht den ganzen Tag mit dir herumtragen und alle haben immer die aktuellste Version, falls du mal etwas änderst.
Nach Ablauf der Mitgliedschaft bleiben deine bisher ausgefüllten Dokumente zwar in deinem persönlichen Bereich erhalten, allerdings können deine Kontaktpersonen die Dokumente nicht länger einsehen und du verlierst die Möglichkeit, die Dokumente zu aktualisieren. Willst du nachträglich etwas ändern, müsstest du die Dokumente erneut kaufen und von vorn ausfüllen, oder du schließt nochmal eine Mitgliedschaft ab.
Die Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können wir grundsätzlich jedem empfehlen, denn sie regeln medizinische sowie vertragliche Angelegenheiten, um die man sich im Notfall nicht mehr selbst kümmern kann. Der Organspendeausweis ist ebenfalls für jeden Menschen sinnvoll. Wer keinen hat, überlässt die Entscheidung im Zweifelsfall den Angehörigen.
Wer keine Vorsorgevollmacht erstellt, sollte zumindest eine Betreuungsverfügung haben, damit das Gericht keinen fremden Menschen für die Betreuung einsetzt, der die eigenen Wünsche vielleicht gar nicht kennt.
Die Sorgerechtsverfügung ergibt natürlich für alle Sinn, die minderjährige Kinder haben. Hier sollten die Elternteile entweder eine gemeinsame Verfügung aufsetzen, oder sich zumindest gut absprechen, wenn sie getrennte Dokumente erstellen.
Falls du weder Vorsorgevollmacht noch Betreuungsverfügung hast, wird das Betreuungsgericht entweder eine:n geeignete:n Angehörige:n, eine:n ehrenamtliche:n oder eine:n Berufsbetreuer:in für deine Betreuung auswählen.
Ein:e Betreuer:in ist dein:e "Vertreter:in im Recht“, für den Fall, dass du dich nicht mehr selbst um deine Angelegenheiten kümmern kannst. Er/Sie kann also Dinge wie Gesundheits- oder Aufenthaltsangelegenheiten für dich regeln, deine Finanzen verwalten oder dich gegenüber Behörden vertreten. Er/Sie ist nicht für deine Pflege verantwortlich.
In einer Betreuungsverfügung schlägst du dem Betreuungsgericht eine oder mehrere Person(en) vor, von denen du rechtlich Betreut werden möchtest. Die von dir gewählte Person ist allerdings nicht direkt dazu berechtigt, stellvertretend für dich zu handeln, sondern wird zuvor vom Betreuungsgericht auf ihre Eignung geprüft und ihre Handlungen werden überwacht.
In einer Vorsorgevollmacht legst du eine oder mehrere konkrete Person(en) fest, die rechtsgültige Entscheidungen für dich treffen darf/dürfen. So musst du nicht darauf warten, dass das Gericht eine Person für deine gesetzliche Betreuung bestellt oder die von dir vorgeschlagene Person überprüfen muss.
Beide Dokumente brauchst du nur für den Fall, dass deine Vorsorgevollmacht nicht gültig ist. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, kannst du also beides ausfüllen. In unserer Mitgliedschaft stehen dir alle Dokumente zur Verfügung.
Wenn du nur ein Dokument ausfüllen möchtest, kommt es darauf an, ob du eine Person hast, der du zu 100% vertraust. Wenn du lieber möchtest, dass dein:e Betreuer:in vom Betreuungsgericht kontrolliert wird, ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll. Wenn du aber eine Person weißt, die sicher nach deinen Wünschen handeln wird und der du in allen Angelegenheiten vertraust, kannst du mit einer Vorsorgevollmacht sichergehen, dass diese Person deine Betreuung übernimmt und niemand anderes. Du kannst natürlich auch mehrere Vorsorgevollmachten erstellen und so die Handlungsbereiche auf mehrere Personen aufteilen.